Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung der LION E-Mobility AG mit Sitz in Baar
01.02.2019
Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung der LION E-Mobility AG mit Sitz in Baar am 22. Februar 2019, 14.00 Uhr, Poststrasse 14, 6300 Zug/Schweiz (Räumlichkeiten von RA lic.iur. Stephan Kamer).
Tagesordnungspunkte:
I. Feststellungen der Anwesenden und Vorsitz
II. Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates:
1. Schaffung von weiterem, zusätzlichem bedingtem Aktienkapital
Antrag des Verwaltungsrates: Neben dem bereits bestehenden, in Artikel 3b der Statuten festgehaltenem bedingtem Aktienkapital zu Gunsten von Mitarbeitern sei weiteres bedingtes Aktienkapital im Umfang von maximal CHF 56’121.52 durch Ausgabe von weiteren maximal 431’704 neuen Inhaberaktien zu je CHF 0.13 zu schaffen, durch Schaffung eines neuen Artikels 3b in den Statuten wie folgt:
Artikel 3b
‚Das Aktienkapital der Gesellschaft erhöht sich unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre durch die Ausgabe von höchstens 916’225 vollständig zu liberieren-den Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.13 im Maximalbetrag von CHF 119’109.25 nominal durch Ausübung von Rechten zum Bezug neuer Aktien, welche ausschliesslich den Mitarbeitern der Gesellschaft sowie von allfälligen künftigen Tochtergesellschaften im In- und Ausland zustehen. Die Bedingungen dieser Mitarbeiterbeteiligung sind durch den Verwaltungsrat festzulegen.
Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 56’121.52 erhöht durch Ausgabe von höchstens 431’704 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien zu nominell CHF 0.13 pro Aktie durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Gesellschaft eingeräumt werden. Das Bezugs- und das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat ist dabei ermächtigt, die Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarkinstrumente der Gesellschaft zu Marktbedingungen und gemäss abzuschliessenden Verträgen, jedoch die Inhaberaktien nicht zu einem Ausgabebetrag von weniger als je EUR 8.-, auszugeben.
Zum Bezug der neu auszugebenden Inhaberaktien sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten bis zum 30. Juni 2025 berechtigt.‘
In diesem Umfang liegt der LION E-Mobility AG ein gezeichneter Wandeldarlehensvertrag eines strategischen Partners vor.