Ergebnis der außerordentlichen Generalversammlung vom 22.02.19
22.02.2019
Die außerordentliche Generalversammlung der LION E-Mobility AG vom 22.02.2019 hat den Antrag des Verwaltungsrates über die Schaffung eines bedingten Aktienkapitals im Umfang von maximal CHF 56’121,52 durch Ausgabe von höchstens 431’704 Inhaberaktien zu nominell CHF 0.13 pro Aktie einstimmig genehmigt.
Erläuterungen
Die außerordentliche Generalversammlung der LION E-Mobility AG vom 22.02.2019 hat den Antrag des Verwaltungsrates über die Schaffung eines bedingten Aktienkapitals einstimmig angenommen.
Zur Schaffung des bedingten Aktienkapitals wird der Artikel 3b der Statuten der Gesellschaft wie folgt ergänzt:
„Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 56’121.52 erhöht durch Ausgabe von höchstens 431’704 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien zu nominell CHF 0.13 pro Aktie durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Gesellschaft eingeräumt werden. Das Bezugs- und das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Verwaltungsrat ist dabei ermächtigt, die Wandelanleihen, Optionsanleihen oder anderen Finanzmarkinstrumente der Gesellschaft zu Marktbedingungen und gemäss abzuschliessenden Verträgen, jedoch die Inhaberaktien nicht zu einem Ausgabebetrag von weniger als EUR 8.-, auszugeben.
Zum Bezug der neu auszugebenden Inhaberaktien sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten bis zum 30. Juni 2025 berechtigt.„
Das geschaffene bedingte Kapital wird für die Aufnahme eines Wandeldarlehen in Höhe von EUR 2’500’000 bei dem strategischen Investor Battery and Mobility Materials genutzt. Weitere Details werden kommende Woche per Pressemitteilung bekannt gegeben.