Zahlungsverzug des Wandeldarlehens

01.04.2019

Am 30. Januar 2019 informierte die LION E-Mobility AG über die Unterzeichnung eines Wandeldarlehens mit dem strategischen Investor Battery and Mobility Materials Inc.(BAMM), Omaha, USA, über einen Betrag von 2,5 Mio Euro. Am 22. Februar 2019 wurde das für das Wandeldarlehen erforderliche bedingte Kapital im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung genehmigt.

Unabhängig von der Verpflichtung zur Gewährung des Darlehens und mehreren Nachforderungen ist der entsprechende Geldtransfer von BAMM zu LION E-Mobility bis heute nicht erfolgt. LION E-Mobility kann zur Zeit nicht ausschließen, dass sich das Wandeldarlehen weiter verzögert oder letztendlich nicht zustande kommt.

LION E-Mobility prüft alle rechtlichen Schritte, um die Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre zu wahren.

Das Management steht in ständiger Kommunikation mit dem Top-Management von BAMM, um den Geldtransfer zu LION E-Mobility abzuschließen.