Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung 2013

04.12.2013

Ort/Zeit:

Dienstag, 24. Dezember 2013, 10 Uhr am Terrassenweg 1a, 6300 Zug

Traktanden und Anträge des Verwaltungsrates:

1. Ordentliche Kapitalerhöhung
Antrag des Verwaltungsrates: Das Aktienkapital von CHF 659 643.66 sei um CHF 196 040.–
auf CHF 855 683.66 zu erhöhen durch Ausgabe von 1 508 000 neuen Inhaberaktien im
Nennwert von je CHF 0.13 und zum Ausgabebetrag von je EUR 0.50.

2. Schaffung von genehmigtem Aktienkapital
Antrag des Verwaltungsrates: Schaffung von genehmigtem Aktienkapital im Umfang von
maximal CHF 325 000.– durch Ausgabe von maximal 2 500 000 neuen Inhaberaktien zu je
CHF 0.13 und Schaffung eines neuen Artikels 3a in den Statuten wie folgt:

«Artikel 3a – Genehmigtes Aktienkapital
Der Verwaltungsrat kann bis spätestens 24. Dezember 2015 das Aktienkapital der Gesellschaft um
maximal CHF 325 000.– erhöhen durch Ausgabe von maximal 2 500 000 neuen Inhaberaktien zu
nominell CHF 0.13 pro Aktie. Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet. Der Erhöhungsbetrag ist voll
zu liberieren. Der jeweilige Zeitpunkt der Kapitalerhöhung, der Ausgabebetrag, der Beginn der Dividendenberechtigung und die Art der Einlagen werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Die Aktien sind zur Ausgabe an die bisherigen und an neue Aktionäre vorgesehen. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre aufzuheben, falls die Aktien für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen verwendet werden oder an strategische Partner der Gesellschaft ausgegeben werden, sofern die Ausgabe der Aktien zu Marktbedingungen erfolgt, die entsprechende Transaktion im Interesse der Gesellschaft liegt und der Ausschluss des Bezugsrechtes zur Erreichung des im Interesse der Gesellschaft liegenden Ziels notwendig ist. Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgenützt werden, stehen zur Verfügung des Verwaltungsrates, welcher diese im Interesse der Gesellschaft verwendet.»

Zug, 29. November 2013

Der Verwaltungsrat