Zahlungsverzug des Wandeldarlehens und Ausblick

02.04.2019

Aus Gründen der Meldepflicht nach der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) als auch dem Schweizer Kotierungsreglement (KR) hat die LION E-Mobility AG ihre Aktionäre darüber informiert, dass der Zahlungseingang aus dem gezeichneten Wandeldarlehensvertrag mit der BAMM Inc. bisher nicht erfolgt ist.

Die LION E-Mobility AG stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die Gesellschaft weiterhin in einem konstruktiven Austausch mit der BAMM Inc. steht, um die Einzahlung des Wandeldarlehens in Höhe von 2,5 Mio. EUR möglichst kurzfristig sicherzustellen. Die LION E-Mobility AG kann jedoch nicht ausschließen, dass das Wandeldarlehen letztendlich nicht zustande kommt.

Unabhängig von diesem möglicherweisenoch zu erwartenden Zahlungseingang ist die Liquidität der LION Gruppe kurz und mittelfristig gesichert. Mit den initiierten Kosteneinsparungen – insbesondere im Verwaltungsbereich – konnte die laufende „Burn-Rate“ der LION-Gruppe deutlich reduziert werden. Die vielversprechenden Vertriebsaktivitäten sowie der bisherige Auftragsbestand der LION Smart GmbH trägt ebenfalls dazu bei, die laufenden Liquiditätserfordernisse zu erfüllen und die Weiterentwicklung der LIGHT Battery und des Batterie Management Systems zu einem industriellen Endprodukt voranzutreiben. Darüber hinaus sucht die LION E-Mobility AG weitere Investoren.

Disclaimer:

Aussagen, die Prognosen, Erwartungen, Ansichten, Pläne, Ziele sowie Annahmen bezüglich zukünftiger Ereignisse oder Leistungen zum Ausdruck bringen oder beinhalten, gelten nicht als historische Tatsachen und sind daher möglicherweise zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Erwartungen, Schätzungen und Plänen zu jenem Zeitpunkt, an dem die Aussagen getätigt wurden, und beinhalten daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von jenen unterscheiden, die derzeit erwartet werden. Die LION E-Mobility AG ist nicht verpflichtet, die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zu aktualisieren.