Außerordentliche Generalversammlung bestätigt Änderung der Statuen der Gesellschaft
04.02.2021
Zug, 4. Februar 2021 – Die Aktionäre der LION E-Mobility AG haben heute auf der heute in Zug (Schweiz) stattfindenden Außerordentlichen Generalversammlung die Änderung der Statuten der Gesellschaft bestätigt. Die Versammlung musste aufgrund der Covid-19-Beschränkungen unter Einschaltung eines Stimmrechtsbevollmächtigten stattfinden.
Aktionäre der LION E-Mobility AG billigten diese Statuenänderung
Die Umsetzung der Änderung der Statuten auf Anforderung der SIX SIS AG war nötig geworden, da das Unternehmen im Zuge der nach Schweizer Recht obligatorischen Umwandlung von Inhaber- in Namensaktien den Anschluss an das SIX-SIS-Namenaktiensystem beabsichtigt. Die Aktionäre der LION E-Mobility AG billigten diese Statuenänderung mit weit überwiegender Mehrheit. Die Genehmigung der Aktionäre zur Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien war bereits im Zuge der allgemeinen Generalversammlung der LION E-Mobility AG am 30. Juni 2020 erfolgt.
Alessio Basteri, Vorsitzender des Verwaltungsrats, bedankte sich bei den Aktionären für ihre kontinuierliche Unterstützung. Basteri weiter: „Diese Entscheidung, verbunden mit der kontinuierlichen Umsetzung von Best Practices in Corporate Governance, wird von der Motivation und dem Engagement des Verwaltungsrats getrieben, das Unternehmen vollumfänglich mit den höchsten Transparenzstandards in Einklang zu bringen. So wollen wir unter anderem den Anforderungen künftiger internationaler und institutioneller Investoren gerecht werden, die Interesse daran gezeigt haben, sich dem Unternehmen anzuschließen.“
Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung: Verwaltungsrat der LION E-Mobility AG.
Kontakt
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LION E-Mobility Investor Relations
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